AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 08.09.2025
Präambel
Die nachfolgenden Regelungen stellen die vertragliche Grundlage für die von Oliver Terwolbeck, Am Westerholz 1b, 30974 Wennigsen (Deister), als Einzelunternehmer angebotenen Leistungen dar. Diese werden unter der Bezeichnung „BIOZCOPIA by Oliver Terwolbeck“ im Geschäftsverkehr erbracht (im Folgenden nur: BIOZCOPIA).
BIOZCOPIA erbringt im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses technische Leistungen zur digitalen Erfassung biologischer Proben. Die Proben (fixierte und mit Deckglas versehene Proben auf Objektträgern) werden mittels eines automatisierten Mikroskopsystems (PreciPoint M8) hochauflösend eingescannt. Das Ergebnis ist ein digitales Mikroskopiebild, das dem Kunden im Anschluss elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
Eine weitergehende Analyse, Bewertung oder Diagnostik erfolgt nicht. Es wird ausschließlich ungefährliches (nicht toxisches oder infektiöses) Probenmaterial verarbeitet, das fixiert und mit Deckglas versehen auf Objektträgern vorliegt.
Die erbrachte Leistung umfasst ausschließlich die digitale Verarbeitung und Bereitstellung der Ergebnisse. Eine Lieferung im klassischen Sinne erfolgt nicht; die Rückgabe des eingesandten Probenmaterials stellt keine eigenständige vertragliche Leistung dar.
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Allgemeinen Geschäftsgrundlagen sind somit geschlechterneutral zu verstehen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Leistungen von BIOZCOPIA, die BIOZCOPIA im Auftrag des Kunden erbringt. Hierbei handelt es sich ausschließlich im digitale Dienstleistungen in Form der mikroskopischen Digitalisierung und Bereitstellung der Bilddaten. Eine physische Lieferung im klassischen Sinne erfolgt nicht. Die Rückgabe eingesandten Probenmaterials stellt keine eigenständige vertragliche Leistung dar.
- Das Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Leistungserbringung von BIOZCOPIA ist ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: BGB), wozu auch Körperschaften/ Anstalten des öffentlichen Rechts gehören, gerichtet. Eine Leistungserbringung an Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
- Diese AGB gelten für sämtliche Leistungserbringungen durch BIOZCOPIA sowie etwaige Folgeaufträge, insbesondere dann, wenn der Kunde ein von BIOZCOPIA zur Verfügung gestelltes „Paket“ für eine in Bezug auf dieses „Paket“ auf der Website näher bezeichnete Anzahl von Aufträgen, abschließt.
- Individuell abgesprochene Leistungsinhalte und Lieferfristen, die von BIOZCOPIA zu erbringen bzw. einzuhalten sind, sind zwischen den Parteien zumindest in Textform (E-Mail genügt) festzuhalten, und sind Gegenstand des Vertrages zwischen BIOZCOPIA und dem Kunden.
- Gegenstand des Vertrages zwischen BIOZCOPIA und dem Kunden ist ausschließlich und unabdingbar die mikroskopische Digitalisierung biologischer Proben. Die Bereitstellung der hochauflösenden Scans wird über die Cloudlösung „PreciCloud“ von der PrecPoint GmbH realisiert, die BIOZCOPIA als technische Plattform nutzt.
- Das Bildmaterial gemäß Abs. 5 steht dem Kunden nach Erstellung für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen zum Download zur Verfügung, worüber BIOZCOPIA den Kunden sofort nach Eröffnung der Möglichkeit des Downloads unterrichtet (E-Mail genügt). Vor Ablauf des vorgenannten Zeitraums erinnert BIOZCOPIA den Kunden mit einer angemessenen Frist, dass die Möglichkeit des Downloads bald endet. BIOZCOPIA speichert das Material nicht über den genannten Zeitraum hinaus, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen erfordern dies.
- Es erfolgt seitens BIOZCOPIA keine medizinische und/ oder diagnostische Interpretation/Auswertung der digitalen Mikroskopiebilder. Der Kunde hat hierüber Kenntnis.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) durch BIOZCOPIA zustande. Der Kunde hat zuvor die Möglichkeit diese AGB einzusehen.
- Das Angebot von BIOZCOPIA auf der Website von BIOZCOPIA ist stets freibleibend und unverbindlich – es sei denn, dem Text der Website lässt sich in Bezug auf ein bestimmtes (u.a. temporäres Angebot) eine Verbindlichkeit bezüglich einer dort näher spezifizierten (Teil-) Leistung entnehmen.
- Die zwischen den Parteien nach Kontaktaufnahme durch den Kunden näher vereinbarten Einzelheiten zum Vertragsgegenstand (Leistung-, Leistungsdauer etc.) sind bis zur Auftragsbestätigung durch BIOZCOPIA (vgl. Abs. 1) unverbindlich. BIOZCOPIA kann die vom Kunden gewünschte Leistung binnen einer Frist von zwei Wochen annehmen. Beginnt BIOZCOPIA innerhalb dieser Frist mit der Ausführung der Leistung, gilt das Angebot als angenommen und der Vertrag als geschlossen – auch ohne ausdrückliche Bestätigung. Dies gilt z.B., wenn der Kunde das Probenmaterial einsendet oder Leistung in Anspruch nimmt. (konkludentes Handeln)
- Das Vertragsverhältnis, mit den jeweiligen Rechten und Pflichten, besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und BIOZCOPIA, es sei denn der Kunde hat schriftlich (E-Mail genügt) offengelegt, dass die Probe für einen Dritten analysiert werden soll. Ansonsten entfaltet dieser Vertrag keine (Rechts-)Wirkung gegenüber Dritten.
§ 3 Rücktrittsrecht und Kündigung
- Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, in Textform (E-Mail genügt) von dem Vertrag ohne zusätzliche Kosten zurückzutreten, sofern der Rücktritt vor Eingang des Probematerials bei BIOZCOPIA erfolgt.
- Wenn der Kunde den Rücktritt nach Zugang des Probematerials erklärt, ist BIOZCOPIA berechtigt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 30 % des vereinbarten Entgelts vom Kunden zu fordern – die tatsächliche Höhe hängt von der Art der Probe und dem damit verbundenen Aufwand ab. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der BIOZCOPIA geforderte Betrag niedriger ist.
- Ein Rücktritt (ohne wichtigen Grund) vom Vertrag ist nach Beginn der Digitalisierung ausgeschlossen. Als Beginn der Digitalisierung gilt der Moment, in dem das Probenmaterial in das Mikroskopsystem eingelegt bzw. der Digitalisierungsprozess durch BIOZCOPIA gestartet wurde.
- Sofern die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über ein von BIOZCOPIA angebotenem Paket, welches eine bestimmte auf der jeweils aktuellen Website von BIOZCOPIA einsehbaren Anzahl von Mikroskopie-Scans seitens BIOZCOPIA umfasst, treffen, ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrags bis zur vollständigen Leistungserbringung seitens BIOZCOPIA ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- Erfolgt entgegen Abs. 4 dennoch eine Kündigung seitens des Kunden ohne einen wichtigen Grund (§ 648 BGB), ist BIOZCOPIA berechtigt, nach seiner Wahl Ansprüche gemäß § 648 BGB oder für die hierdurch entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 % für die aufgrund der Kündigung seitens des Kunden zwar vereinbarten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen, zu verlangen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, den Gegenbeweis möglicher niedrigerer Kosten/ Aufwendungen zu erbringen.
- Die vertragliche Leistung gilt als erbracht, sobald die digitalen Bilddaten dem Kunden bereitgestellt wurden (z.B. über PreciCloud).
§ 4 Übermittlung und Abgabe von Probematerial
- Der Kunde hat BIOZCOPIA das Probematerial zwecks mikroskopischer Digitalisierung binnen des zwischen den Parteien vereinbarten Zeitraums auf eigene Kosten und eigene Verantwortung zur Verfügung zu stellen. Das Versandrisiko bis zum Zugang bei BIOZCOPIA trägt der Kunde. BIOZCOPIA haftet nicht für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung der Proben auf dem Versandhinweg, insbesondere wenn der Versand durch Dritte (z.B. Postdienstleister) erfolgt.
- Der Kunde hat die Proben anonymisiert, ohne Hinweis auf die Identität des Patienten etc. beizubringen. Proben, die Rückschlüsse auf Personen zulassen, werden grundsätzlich nicht angenommen. Erfolgt eine Beschriftung mit Nummern oder Codes, liegt die Zuordnung ausschließlich beim Kunden. BIOZCOPIA erhält und verarbeitet keine Zuordnungslisten oder sonstige personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den eingesandten Proben.
- Zu Vertragsbeginn stellt BIOZCOPIA dem Kunden eine Übersicht zur Verfügung, wie dieser die Versendung des Probematerials an BIOZCOPIA durchzuführen hat, insbesondere gibt BIOZCOPIA nachvollziehbar an, welche Erfordernisses an das Verpackungsmaterial gestellt werden.
- BIOZCOPIA nimmt ausschließlich fixierte und ungefährliche Proben entgegen. Proben, von denen eine infektiöse oder anderweitige Gefährdung ausgeht (z.B. gemäß GHS/HAZMAT-Klassifikation), werden grundsätzlich nicht angenommen. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Proben einzusenden, die keine besonderen gesetzlichen Sicherheitsvorkehrungen oder Transportbedingungen erfordern. BIOZCOPIA behält sich vor, die Annahme solcher Proben abzulehnen oder eine Rücksendung auf Kosten des Kunden zu veranlassen.
- BIOZCOPIA ist nicht verpflichtet, die mikroskopische Digitalisierung durchzuführen, wenn das Probenmaterial nicht ordnungsgemäß, unbeschädigt und entsprechend den Versandrichtlinien (insbesondere zur sicheren Verpackung) eingeht oder wenn aufgrund äußerer Umstände – z.B. beschädigtes Verpackungsmaterial oder mögliche Gesundheitsrisiken – eine sichere Verarbeitung nicht gewährleistet ist.
BIOZCOPIA informiert den Kunden in solchen Fällen unverzüglich (E-Mail genügt). Der Kunde hat sodann auf eigene Kosten eine ordnungsgemäß verpackte Ersatzprobe zur Verfügung zu stellen. Die hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für eine ggf. erforderliche Eingangsuntersuchung, trägt der Kunde. - Das Vorstehende gilt gleichermaßen, wenn bei der Eingangskontrolle seitens BIOZCOPIA ersichtlich wird, dass die, wenn auch ordnungsgemäß verpackte und gesicherte Probe in keinem solchen einwandfreien Zustand ist, dass eine mikroskopische Digitalisierung durchgeführt werden kann (faktische Unmöglichkeit). BIOZCOPIA wird den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen (E-Mail genügt).
- In den Fällen der Absätze 5 und 6 hat der Kunde die Kosten der Eingangsuntersuchung zu tragen, auch dann wenn eine mikroskopische Digitalisierung des Materials aufgrund dessen Beschaffenheit/ Zustand nicht stattfinden kann.
- Wenn bei der Leistungsdurchführung aufgrund der Beschaffenheit des Materials der Probe für BIOZCOPIA erkennbar ist, dass die zwischen den Parteien zuvor vereinbarte Leistungszeit nicht gehalten werden kann, unterrichtet BIOZCOPIA den Kunden unverzüglich hierüber. BIOZCOPIA trägt für eine wegen der Beschaffenheit der Probe oder der Art/ Konsistenz oder Zusammensetzung des Materials erfolgte Verzögerung oder Veränderung der Leistungszeit/ Lieferfrist keine Verantwortung (vgl. § 8 und § 9). BIOZCOPIA bemüht sich in einem solchen Fall, den Kunden über die Dauer der Verzögerung bzw. die neue Lieferzeit zu unterrichten.
- Sofern es aufgrund der Beschaffenheit des Materials bei der Durchführung der mikroskopischen Digitalisierung ein zuvor nicht erkennbarer Mehraufwand kommt, trägt der Kunde die für den Mehraufwand erforderlichen Kosten. BIOZCOPIA wird diese Kosten transparent aufgeschlüsselt dem Kunden gegenüber darstellen und mittels einer ordnungsgemäßen Rechnung einfordern. Dem Kunden steht insofern das Recht zu, sofern angemessen, weitere Erklärungen und/ oder Details zu dem Mehrkosten aufgrund des Mehraufwands von BIOZCOPIA einzufordern. Das Vorstehende gilt nicht, wenn die Parteien in Textform (E-Mail genügt) eine abweichende Absprache getroffen haben.
§ 5 Rückgabe des Probenmaterials und Exportkontrolle (Außenhandelsrecht)
- Der Rückversand von Untersuchungsergebnissen und Probenmaterial wird durch BIOZCOPIA veranlasst. BIOZCOPIA übernimmt die Rückversandkosten ab einem Nettoauftragswert von 295 EUR. Bei einem geringeren Auftragswert trägt der Kunde die Rückversandkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
- Die Rückgabe des vom Kunden eingesandten Probenmaterials wird nach Abschluss der vereinbarten Leistungserbringung in Form der digitalen Bereitstellung von Mikroskopiebildern vorgenommen. Sie erfolgt als ergänzender, nicht vergütungspflichtiger Service durch BIOZCOPIA. Die Rückgabe dient lediglich zur Durchführung der Dienstleistung und ist nicht Teil der geschuldeten Leistung. Eine konkrete Frist für den Rückversand wird nicht vereinbart, erfolgt jedoch grundsätzlich zeitnah nach Leistungserbringung.
- Der Rückversand wird von BIOZCOPIA nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt und richtet sich ausschließlich an die vom Kunden bei Auftragserteilung angegebene Adresse. Der Versand wird in geeigneter Verpackung und mit einem üblichen Versanddienstleister abgewickelt. BIOZCOPIA übernimmt die Organisation und Durchführung des Rückversands, haftet jedoch nicht für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung, die während des Transports durch das beauftragte Versandunternehmen oder aufgrund höherer Gewalt entstehen. Für Rücksendungen in Länder außerhalb der Europäischen Union verpflichtet sich BIOZCOPIA erforderliche zollrechtliche Ausfuhrdokumente beizulegen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Einfuhr sowie etwaige Abgaben, Formalitäten oder Verzögerungen im Empfängerland verantwortlich. BIOZCOPIA übernimmt keine Haftung für zoll- oder einfuhrrechtlich bedingten Einschränkungen oder Verzögerungen.
- Der Kunde hat BIOZCOPIA im Voraus auf etwaige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Rücksendung hinzuweisen, insbesondere wenn eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist oder besondere Verpackungsvorschriften bestehen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
- Der zwischen den Parteien in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis für die Leistungen durch BIOZCOPIA ist bindend. Die Preise sind Nettopreise ohne eventuell anfallende Umsatzsteuer.
- Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, schließt der in der Rechnung genannte Preis die erforderlichen Nebenkosten ein (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten eventuell, sofern erforderlich, Transport- und Haftpflichtversicherung).
- Der gemäß Abs. 1 vereinbarte Preis ist ohne Abzug innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Kalendertagen zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäß geschuldete Leistung – einschließlich der Bereitstellung des digitalen Bildmaterials – durch BIOZCOPIA vollständig erbracht wurde und dem Kunden die ordnungsgemäße Rechnung zugeht. Die Rechnung wird in elektronischer Form (PDF-Datei per E-Mail) übermittelt. Der Kunde erkennt diese Form der Rechnungserstellung ausdrücklich an; ein Anspruch auf eine Rechnung in Papierform besteht nicht.
- Unterbleibt eine fristgerechte Zahlung befindet sich der Kunde umgehend in Verzug ohne, dass eine Mahnung erforderlich ist. Befindet sich der Kunde im Verzug, so werden ab dem ersten Tag Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der europäischen Zentralbank fällig.
§ 7 Eigentum am Probematerial
Das Probematerial verbleibt im Eigentum des Kunden.
§ 8 Gewährleistung
- Für etwaige Sach- und Rechtsmängel der von BIOZCOPIA gelieferten Ergebnisse geltend die gesetzlichen Vorschriften.
- Entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gewährleistet BIOZCOPIA insbesondere, dass die Ergebnisse bei Gefahrenübergang die branchenübliche, vertragsgemäße Beschaffenheit aufweisen.
- BIOZCOPIA erfüllt die vertraglich geschuldete Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Anwendung der kaufmännisch angemessenen Sorgfalt.
- Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung (i) nicht die branchenübliche Beschaffenheit aufweist, (ii) sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet oder (iii) sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, und mithin nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Leistung der gleichen Art und Güte üblich ist, und der Kunde auch erwarten darf.
- BIOZCOPIA obliegt die Wahl einen Mangel durch Nachbesserung oder Nacherfüllung in Form der erneuten digitalen Bereitstellung zu beseitigen
- Bei Leistungen, die digitale Inhalte aufweisen, schuldet BIOZCOPIA die Bereitstellung der jeweiligen digitalen Inhalte. Eine Gewährleistung für die technische Verwendbarkeit durch den Kunden – ungeachtet auf welchem Medium – wird nicht geschuldet. Gegenstand ist lediglich die in der Auftragsbestätigung näher spezifizierte bildliche Darstellung des Probematerials.
- Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres (hiervon ausgenommen sind etwaige Ansprüche gemäß § 9).
- Der Kunde ist jedoch verpflichtet, die von BIOZCOPIA bereitgestellten Ergebnisse direkt nach Erhalt auf jegliche Mängel (z. B. unvollständige Bilddaten, fehlerhafte Dateiformate oder fehlerhafte Übertragungen) zu prüfen und solche Mängel umgehend zu rügen – für diese kaufmännische Untersuchung- und Rügepflicht geltend die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB). Wenn der Kunde es versäumt Mängel an der von BIOZCOPIA erbrachten Leistung unverzüglich, mindestens jedoch 5 Kalendertage ab Kenntniserlangung, zu rügen, verwirkt er sein Recht auf Gewährleistung.
- Wird dem Kunden das eingereichte Probenmaterial nach Leistungserbringung physisch zurückgesendet, ist er ebenfalls verpflichtet, dieses unverzüglich auf sichtbare Schäden aus dem Rücktransport zu prüfen und BIOCOPIA innerhalb von 5 Kalendertagen zu benachrichtigen. BIOZCOPIA übernimmt keine haftung für Schäden an der Probe, sofern diese auf den Rücktransport durch Dritte zurückzuführen sind.
§ 9 Haftung
- BIOZCOPIA haftet nicht für etwaige Fehler und/ oder Folgeschäden durch die Interpretation oder Diagnose der Ergebnisse der mikroskopischen Digitalisierung, da weder eine Diagnose noch Interpretation jedweder Art sowie eine medizinische Handlung seitens BIOZCOPIA geschuldet wird. Die Handhabung und Diagnostik mit den von BIOZCOPIA gelieferten Arbeitsergebnissen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
- Für alle anderen Fälle bezugnehmend auf die vertraglich geschuldete Leistung von BIOZCOPIA bestimmt sich die Haftung für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt: a) in allen Fällen vertraglicher und/ oder außervertraglicher Haftung leistet BIOZCOPIA Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe nachfolgender Grenzen: i) bei Vorsatz in voller Höhe; ii) bei grober Fahrlässigkeit nur in der Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte; iii) in anderen Fällen nur aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
- Die Haftungsbegrenzungen in Abs. 2 gelten nicht für die Haftung für Personenschäden oder Tod oder andere gesetzliche Gefährdungshaftungstatbestände, die nicht abbedungen werden können.
- BIOZCOPIA bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.
- Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet BIOZCOPIA nur, soweit die Vernichtung/ Beschädigung der Daten vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurde. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn die Erfüllung dieser Pflicht die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und der Kunde auf die Einhaltung dieser Vertragspflicht vertrauen darf. Die Haftung von BIOZCOPIA ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung entstanden wäre.
§ 10 Geheimhaltung
- An digitalen Mikroskopiebildern, technischen Informationen, verarbeitungshinweisen und sonstigen bereitgestellten Unterlagen behält sich BIOZCOPIA das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dazu zählen auch digital übermittelte oder hochgeladene Inhalte wie Probenbilder, Ergebnisdateien oder sonstige digitale Daten. Die im Rahmen der Leistungserbringung bereitgestellt werden.
- Preisabsprachen und sonstiges dem Kunden bei der Leistungsausführung von BIOZCOPIA bekanntwerdendes Know-How hat der Kunde gegenüber Dritten geheim zu halten. Dies gilt auch bei Beendigung des Vertrages bzw. Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung seitens BIOZCOPIA.
- Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das übermittelte Know-How (etwaige Unterlagen etc.) allgemein bekannt geworden ist. Besondere Geheimhaltungsvereinbarungen und gesetzliche Regelungen zum Geheimnisschutz bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Höhere Gewalt
- BIOZCOPIA ist von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, wenn diese durch von außen tretende Umstände, wie Streiks oder Ausgangsperren in Drittbetrieben oder im Betrieb von BIOZCOPIA (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, gesetzlich Verbote oder andere unverschuldeten Umstände in ihren Leistungen behindert ist („höhere Gewalt“). Dazu zählen auch vorübergehende technische Störungen, Stromausfälle, Erkrankung oder familiäre Notfälle bei BIOZCOPIA, soweit sie die rechtzeitige Leistungserbringung unmöglich machen und nicht vorhersehbar waren.
- Soweit durch höhere Gewalt die leistungs- und Rückgabeprozesse verzögert werden, verlängert sich die Frist um die Dauer der Behinderung (Abs. 1) und eine angemessene Anlaufzeit danach („Ausfallzeit“).
- Für die Dauer der Ausfallzeit liegt keine Pflichtverletzung seitens BIOZCOPIA vor. BIOZCOPIA teilt dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich nach Bekanntwerden mit.
- Die Geltendmachung von Schadensersatz, der Rücktritt vom Vertrag oder die Kündigung des Vertrages aus den in Abs. 1 aufgezählten Gründen sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- Sofern sich Umstände höherer Gewalt auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch mehr als acht (8) Monate nach dem vereinbarten Leistungszeitpunkt verlängern, steht beiden Parteien ein vertraglicher Rücktrittsanspruch zu.
- BIOZCOPIA verpflichtet sich, den Kunden über etwaige interne oder externe Leistungshindernisse nach Möglichkeit unverzüglich per E-Mail zu informieren und mit dem Kunden eine zumutbare Lösung (z.B. Terminverschiebung) abzustimmen. Ist eine rechtzeitige Benachrichtigung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, bleibt die Leistungsverzögerung dennoch im Rahmen dieser Regelung entschuldigt.
§ 12 Rechte an Arbeitsergebnissen und Eigentumsvorbehalt
- Die von BIOZCOPIA gelieferten Ergebnisse, einschließlich des geliefertes digitalen Bildmaterials, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von BIOZCOPIA. Der Kunde ist bis zur Bezahlung des Entgelts nicht berechtigt, die Ergebnisse über den im Auftrag vereinbarten Zweck hinaus zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
- Urheberrechte, Erfindungsrechte, geschütztes Know-How und sonstige gesetzlich geschützten Rechte verbleiben bei BIOZCOPIA. Der Kunde ist nicht zur Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse berechtigt, insbesondere auch nicht zur Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Werbung oder anderen kommerziellen Nutzung, es sei denn BIOZCOPIA hat dem in Textform (E-Mail genügt) zugestimmt.
- BIOZCOPIA stellt dem Kunden die digitalen Ergebnisse bereits vor Zahlung unmittelbar zur Verfügung, um eine fristgerechte interne Weiterverarbeitung im Rahmen des vereinbarten Projektzwecks zu ermöglichen. Eine weitergehende Nutzung – insbesondere Veröffentlichung, Präsentation in wissenschaftlichen Kontexten oder Weitergabe an Dritte – ist erst nach vollständiger Bezahlung des Entgelts zulässig. Die Bereitstellung vor Zahlung erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch auf zukünftige gleichartige Handhabung.
- Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, behält sich BIOZCOPIA das Recht vor, den weiteren Gebrauch der Ergebnisse einzuschränken oder den Zugriff auf bereitgestellte Inhalte vorübergehend zu sperren. Darüber hinaus können gegebenenfalls rechtliche Schritte zur Wahrung der eignen Ansprüche eingeleitet werden.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
- Der Erfüllungsort der Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und BIOZCOPIA ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, Wennigsen (Deister).
- Diese AGB und etwaige individualvertraglich geregelte Vereinbarungen in Bezug auf das jeweilige Auftragsverhältnis enthalten alle Bestimmungen und ersetzt alle ggf. zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarungen bezugnehmen auf den gleichen Leistungsinhalt durch BIOZCOPIA.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis (wie – jedoch nicht abschließend – Mahnungen, Fristsetzungen, Rücktritt, Schadensersatzforderungen) sind (zumindest) in Textform (E-Mail genügt) abzugeben. Sofern ein Kunde einen bestimmten Ansprechpartner wünscht, hat er dies BIOZCOPIA zu Beginn des Vertragsverhältnisses gegenüber explizit zu kommunizieren, und zwar unter Nennung der einschlägigen Kontaktdaten. Etwaige gesetzliche Schriftformerfordernisses bleiben von der vorstehenden Vereinbarung ausgeschlossen.
- Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB, etwaiger individualvertraglich vereinbarter Abweichungen von diesen AGB, Zusicherungen, Eigenschaften sowie Garantien, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
- Nebenabreden zu diesem Vertrag und seiner Anhänge bestehen nicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn BIOZCOPIA diese nicht explizit abgelehnt oder widersprochen hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn BIOZCOPIA ihnen explizit schriftlich (E-Mail genügt) zugestimmt hat.
- Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG).
- Für sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der ausschließliche – auch internationale – Gerichtsstand Hannover.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, eine Vereinbarung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt und die unwirksame Bestimmung ersetzt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
§ 14 Wissenschaftliche Nutzung und Beteiligung
- BIOZCOPIA führt ausschließlich technische Leistungen im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch und ist selbst nicht wissenschaftlich tätig. Eine eigene wissenschaftliche Nutzung oder Veröffentlichung der durch BIOZCOPIA erstellten Ergebnisse erfolgt nicht.
- Sofern Leistungen von BIOZCOPIA (z.B. Bildmaterial) im Rahmen wissenschaftlicher Forschungs- oder Publikationstätigkeit durch Kunden verwendet werden, ist BIOZCOPIA rechtzeitig und vor Veröffentlichung zu informieren.
- Bei einer solchen Verwendung erwartet BIOZCOPIA eine Nennung im Acknowledgement der jeweiligen Publikation. Eine Nennung als Koautor ist nicht erforderlich und auch nicht beabsichtigt.
- Die Einzelheiten der geplanten Verwendung können bei Bedarf im Vorfeld in Textform (E-Mail genügt) abgestimmt werden.
Stand: 08.09.2025